Die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V sieht eine jährliche Evaluation vor, um die Entwicklung, die mit der Fördervereinbarung angestoßen wird, transparent zu machen.
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Die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V sieht eine jährliche Evaluation vor, um die Entwicklung, die mit der Fördervereinbarung angestoßen wird, transparent zu machen.